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Tourneen und Transfers in Österreich

Kurze Etappen, dichte Spielorte, klare Mautregeln: Österreich ist für Bustourneen eines der planbarsten Länder Europas.

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Für Tourneen und Transfers in Österreich braucht ein Reisebus über 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht eine GO-Box und zahlt eine fahrleistungsabhängige GO-Maut auf Autobahnen und Schnellstraßen. Eine Vignette wie für Pkw genügt nicht. Alles Weitere, Genehmigungen, Zufahrten und Fahrpläne, plant TOUR LOUNGE als Teil der Tournee.

Österreich ist EU-Mitglied. Instrumente, Backline und Equipment reisen ohne Carnet ATA, solange die Tournee innerhalb der EU bleibt. Das spart gegenüber Schweizer oder britischen Etappen mehrere Tage Vorlauf.

Aktualisiert am 18.09.2026. Alle Länderseiten

Maut für Busse: GO-Box statt Vignette

In Österreich unterliegen alle Kraftfahrzeuge mit einem technisch zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen der fahrleistungsabhängigen GO-Maut, Reisebusse eingeschlossen. Abgerechnet wird über eine On-Board-Unit, die GO-Box, die vor der ersten Fahrt im Fahrzeug montiert und an Vertriebsstellen im In- und Ausland bezogen wird.

Seit dem 1. Jänner 2025 gibt es einen eigenen GO-Mauttarif für Busse; für Busse ist außerdem eine Reduktion des CO2-Anteils möglich, die eine vorherige Registrierung bei der ASFINAG voraussetzt. Quelle: ASFINAG, GO-Maut für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen.

Für die Tourneeplanung heißt das: Die Mautfrage ist keine Position, die kurzfristig am Grenzübergang gelöst wird. Sie gehört zur Fahrzeugdisposition und wird von uns vor der ersten Etappe geklärt.

Lenk- und Ruhezeiten auf österreichischen Etappen

Für Tourneefahrten in Österreich gelten die europäischen Sozialvorschriften der Verordnung (EG) Nr. 561/2006. Im Gelegenheitsverkehr, und dazu zählt eine Tournee, darf die wöchentliche Ruhezeit unter den Voraussetzungen des Artikels 8 Absatz 6a auf bis zu zwölf aufeinanderfolgende Tage aufgeschoben werden.

Diese Regel wurde durch die Verordnung (EU) 2024/1258 geändert; seit 22. Mai 2024 gilt sie ausdrücklich auch für innerstaatliche Gelegenheitsfahrten. Für mehrtägige Tourneen mit Standtagen und Rückreise ist das der Unterschied zwischen einem Fahrerwechsel und einem durchgehenden Team.

Wir planen jede Etappe gegen diese Vorschriften, bevor der Fahrplan an die Produktion geht. Wo der Tag zu lang wird, kommt ein Doppelfahrer, ein Fahrerwechsel oder eine andere Hotelwahl ins Spiel, nicht ein optimistischer Zeitplan.

Spielorte und typische Etappen

Die wichtigsten Spielorte liegen dicht beieinander: Wien, Salzburg, Linz, Graz, Innsbruck, Bregenz und Klagenfurt sind mit Ausnahme der Westachse fast alle in unter vier Fahrstunden verbunden. Für Ensembles bedeutet das kurze Fahrtage, frühe Ankünfte und Soundchecks ohne Zeitdruck.

Häufige Verbindungen in unseren Tourplänen sind München nach Salzburg, Salzburg nach Wien, Wien nach Graz und Innsbruck nach Bregenz. Viele Tourneen kombinieren Österreich mit Süddeutschland, Südtirol, Tschechien oder Ungarn; die Grenzübergänge kosten im Schengen-Raum keine Planzeit.

In Innenstädten und an historischen Spielstätten entscheidet die Zufahrt, nicht die Fahrzeit. Busanmeldung, Halteposition und Wartezone klären wir vor der Tournee mit dem Veranstalter oder dem Haus.

Instrumente, Equipment und Fahrzeuge

Innerhalb der EU reisen Instrumente, Backline und Equipment ohne Zollpapiere. Für Harfen, Kontrabässe, Celli, Pauken und Schlagwerk gilt trotzdem ein fester Verladeplan: Was in den Stauraum kommt, was auf den Nebensitz, was in ein Begleitfahrzeug, steht vor der Abfahrt fest.

Fahrzeugseitig arbeiten wir mit Reisebussen, Midibussen, Minibussen und Vans, dazu Begleitfahrzeugen und Anhängern für Schlagwerk. Die Kategorie folgt Besetzung, Instrumentarium und Etappenlänge, nicht dem Zufall der Verfügbarkeit.

Wie die Zusammenarbeit läuft

Agenturen, Produktionen und Ensembles schicken uns den Tourplan im Entwurf. Wir prüfen die Etappen auf Machbarkeit, schlagen Fahrzeuge und Fahrerbesetzung vor und antworten mit einem Richtangebot innerhalb von 24 Stunden.

Für Auftraggeber mit regelmäßigem Bedarf in Österreich und den Nachbarländern gibt es feste Konditionen und zugesagte Verfügbarkeit über das Partnerprogramm. Jede Tournee wird dann nur noch abgerufen.

Häufige Fragen zu Tourneen in Österreich

Braucht ein Reisebus in Österreich eine Vignette?

Nein. Fahrzeuge über 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht, also auch Reisebusse, unterliegen der fahrleistungsabhängigen GO-Maut und benötigen eine GO-Box als On-Board-Unit. Die Pkw-Vignette gilt für sie nicht. Quelle: ASFINAG.

Wer kümmert sich um Maut, GO-Box und Genehmigungen?

TOUR LOUNGE. Maut, GO-Box, Zufahrtsgenehmigungen und Busanmeldungen an Spielorten und Hotels sind Teil der Organisation und stehen nicht als Aufgabe beim Tourmanagement.

Wie lang darf eine Tagesetappe in Österreich sein?

Die Grenze setzen die Lenk- und Ruhezeiten der Verordnung (EG) Nr. 561/2006, nicht die Kilometer. In der Praxis sind die meisten österreichischen Verbindungen an einem Fahrtag gut zu schaffen; wo Soundcheck und Vorstellung den Tag verlängern, planen wir Doppelfahrer oder einen Fahrerwechsel.

Gilt die 12-Tage-Regelung auch für Tourneen in Österreich?

Ja, im Gelegenheitsverkehr unter den Voraussetzungen des Artikels 8 Absatz 6a der Verordnung (EG) Nr. 561/2006. Durch die Verordnung (EU) 2024/1258 gilt sie seit 22. Mai 2024 ausdrücklich auch für innerstaatliche Gelegenheitsfahrten.

Brauchen wir für Instrumente ein Carnet ATA?

Innerhalb der EU nicht. Österreich ist EU-Mitglied, Instrumente und Equipment reisen ohne Zollpapiere. Erst wenn die Tournee die EU verlässt, etwa in die Schweiz oder nach Großbritannien, wird das Thema relevant; wir weisen darauf hin und stimmen uns mit der Produktionsleitung ab.

Organisieren Sie auch einzelne Transfers in Österreich, ohne ganze Tournee?

Ja. Flughafen-, Hotel- und Venue-Transfers, Shuttles für Festivals und Fahrten zu TV- und Promoterminen buchen Agenturen und Produktionen auch einzeln.

Fahren Sie Nightliner?

Nein. TOUR LOUNGE organisiert Groundmobilität am Tag: Reisebusse, Midi- und Minibusse, Vans und Begleitfahrzeuge. Übernachtet wird im Hotel.

Quellen

  • ASFINAG, GO-Maut für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen (asfinag.at, go-maut.at), abgerufen am 18.09.2026
  • Verordnung (EG) Nr. 561/2006, Artikel 8 Absatz 6a, in der Fassung der Verordnung (EU) 2024/1258, anwendbar seit 22.05.2024

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Wir beraten Sie gerne zu Ihren anstehenden Touren und stellen für Sie eine maßgeschneiderte Tourplanung mit passendem Transport zusammen.

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