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Tourneen und Transfers in der Schweiz

Kein EU-Mitglied, eigene Abgabenlogik, anspruchsvolle Topografie: die Schweiz braucht mehr Vorlauf als jede andere DACH-Etappe.

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Für Tourneen und Transfers in der Schweiz zahlt ein Bus über 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht die pauschale Schwerverkehrsabgabe, kurz PSVA, nicht die Autobahnvignette. Im Ausland immatrikulierte Fahrzeuge wickeln die Abgabe über das Via-Portal des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit ab.

Die Schweiz ist kein EU-Mitglied. Instrumente, Backline und Equipment müssen bei der Einfuhr zollrechtlich behandelt werden, typischerweise im Verfahren der vorübergehenden Verwendung mit Carnet ATA. Dieser Vorlauf gehört in die Tourneeplanung, nicht in die Woche vor der Abfahrt.

Aktualisiert am 18.09.2026. Alle Länderseiten

PSVA: die Abgabe für Busse statt Vignette

Motorfahrzeuge zum Personentransport mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen unterliegen in der Schweiz der pauschalen Schwerverkehrsabgabe. Für im Ausland immatrikulierte Fahrzeuge wird die PSVA über das Via-Portal des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit abgerechnet; seit Anfang 2025 läuft dieser Weg für ausländische Fahrzeuge online. Quelle: BAZG, Pauschale Schwerverkehrsabgabe für im Ausland immatrikulierte Fahrzeuge.

Die Abgabe wird je Fahrzeug und Zeitraum entrichtet. Für eine Tournee mit mehreren Schweizer Spieltagen und mehreren Fahrzeugen ist deshalb früh zu klären, welches Fahrzeug wie lange im Land ist. Diese Disposition übernehmen wir.

Zoll und Instrumente: Einreise in ein Nicht-EU-Land

Weil die Schweiz nicht zum Zollgebiet der EU gehört, werden Instrumente, Backline und Equipment bei der Einreise zollrechtlich erfasst. Üblich ist das Carnet ATA für die vorübergehende Verwendung: ein Zolldokument, das die Gegenstände mit Beschreibung, Seriennummer und Wert auflistet und Ein- und Wiederausfuhr abdeckt.

Die Beantragung liegt beim Veranstalter, der Agentur oder dem Ensemble, üblicherweise über die zuständige Industrie- und Handelskammer. Wir weisen frühzeitig darauf hin, planen Grenzaufenthalte in den Fahrplan ein und stimmen Zoll- und Dokumentfragen mit der Produktionsleitung ab.

Praktisch heißt das: Die Instrumentenliste muss vor der Tournee stehen und darf unterwegs nicht wachsen. Ein Instrument, das nicht im Carnet steht, wird zum Problem an der Grenze, nicht im Saal.

Lenk- und Ruhezeiten und Fahrerplanung

Für Unternehmen aus der EU gelten auf der gesamten Fahrt die europäischen Sozialvorschriften; die Schweiz wendet als Vertragspartei des AETR inhaltlich entsprechende Regeln an. Der Fahrplan wird also nach denselben Grundsätzen gebaut wie auf EU-Etappen.

Schweizer Etappen sind kürzer in Kilometern und länger in Stunden. Pässe, Tunnel, Baustellen und der Verkehr vor den Alpentunneln verschieben Ankunftszeiten. Wir rechnen mit realistischen Fahrzeiten statt mit Kartenwerten und setzen Puffer vor Soundchecks.

Spielorte, Alpenetappen und Winter

Die wichtigsten Spielorte sind Zürich, Genf, Basel, Bern, Luzern, Lausanne, St. Gallen und Lugano. Die Nord-Süd-Achse führt über Gotthard oder San Bernardino, die West-Ost-Achse entlang des Mittellands; der Weg ins Tessin ist wetter- und verkehrsabhängig der anspruchsvollste.

Im Winterhalbjahr gehören Winterreifen, Schneeketten an Bord und ein Fahrer mit Bergerfahrung zur Grundausstattung, nicht zur Sonderausstattung. Für Tourneen zwischen November und März planen wir Ausweichrouten mit.

In den Innenstädten sind Halteflächen für Busse knapp. Zufahrt, Halteposition und Wartezone klären wir vor der Tournee mit dem Haus oder dem Veranstalter.

Wie die Zusammenarbeit läuft

Schicken Sie uns den Tourplan im Entwurf, mit Spielorten, Personenzahl und Instrumentarium. Wir prüfen Etappen, Abgaben und Zollvorlauf, schlagen Fahrzeuge und Fahrerbesetzung vor und antworten mit einem Richtangebot innerhalb von 24 Stunden.

Für Agenturen und Produktionen mit wiederkehrenden Schweiz-Terminen gibt es feste Konditionen und zugesagte Verfügbarkeit über das Partnerprogramm.

Häufige Fragen zu Tourneen in der Schweiz

Braucht ein Reisebus in der Schweiz eine Autobahnvignette?

Nein. Motorfahrzeuge zum Personentransport über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht unterliegen der pauschalen Schwerverkehrsabgabe (PSVA). Im Ausland immatrikulierte Fahrzeuge wickeln sie über das Via-Portal des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit ab. Quelle: BAZG.

Brauchen wir für Instrumente ein Carnet ATA in die Schweiz?

In aller Regel ja. Die Schweiz gehört nicht zum Zollgebiet der EU, Instrumente und Equipment werden bei der Einreise zollrechtlich erfasst. Das Carnet ATA deckt die vorübergehende Verwendung ab. Beantragt wird es von Veranstalter, Agentur oder Ensemble, üblicherweise über die zuständige Industrie- und Handelskammer; wir weisen früh darauf hin und planen den Grenzaufenthalt ein.

Wie viel Vorlauf braucht eine Schweizer Etappe?

Mehr als eine EU-Etappe. Abgaben, Zollpapiere und die Instrumentenliste müssen vor der Abfahrt stehen. Für Tourneen mit Schweizer Spieltagen empfehlen wir, die Groundmobilität spätestens mit der Hotelbuchung zu klären.

Sind Alpenetappen im Winter planbar?

Ja, mit Vorbereitung. Winterreifen, Schneeketten an Bord, bergerfahrene Fahrer und geprüfte Ausweichrouten gehören zwischen November und März zum Standard. Wir rechnen mit realistischen Fahrzeiten statt Kartenwerten und setzen Puffer vor Soundchecks.

Wer fährt, ein Schweizer oder ein deutscher Partner?

Das entscheidet die Tournee, nicht die Landesgrenze. Wir setzen das Fahrzeug ein, das zur Besetzung, zum Instrumentarium und zur Etappenfolge passt, und bleiben unabhängig davon Ihr einziger Ansprechpartner und Vertragspartner.

Organisieren Sie auch einzelne Transfers in der Schweiz?

Ja. Flughafen-, Hotel- und Venue-Transfers, Festival-Shuttles und Fahrten zu TV- und Promoterminen buchen Agenturen und Produktionen auch einzeln.

Quellen

  • Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG), Pauschale Schwerverkehrsabgabe (PSVA) für im Ausland immatrikulierte Fahrzeuge, abgerufen am 18.09.2026
  • Verordnung (EG) Nr. 561/2006 in der Fassung der Verordnung (EU) 2024/1258; Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR)

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Wir beraten Sie gerne zu Ihren anstehenden Touren und stellen für Sie eine maßgeschneiderte Tourplanung mit passendem Transport zusammen.

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